Sexualisierte Gewalt

Das Jugendpfarramt bietet Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt und verweist im Interventionsfall an die meldebeauftragte Person des Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein. 

  • Der Kernbestandteil von Prävention ist die Sensibilisierung der beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden für alle Themen rund um die Prävention Sexualisierter Gewalt. Ziel ist eine Haltung des Hinsehens und Wahrnehmens in unseren Gemeinden zu entwickeln, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schützt, weil sie potentiellen Täter*innen weniger Zugriffsfläche bietet. Das Jugendpfarramt bietet verschiedene Angebote an:

    1. Juleica-Grundschulung
    In Einheiten wie z. B. Machtgebrauch und -missbrauch oder Rollenspiele zum Thema „Nähe und Distanz“ lernen Jugendliche, sexualisierte Grenzverletzungen und tätliche Übergriffe wahrzunehmen und sich dazuzu verhalten. Auf der Juleica wird auch die Selbstverpflichtung der Jungen Nordkirche thematisiert. 

    2. Seminarangebot „Prävention Sexualisierte Gewalt"
    Um die Prävention zu vertiefen und auf eine breite Basis zu stellen, haben wir ein Schulungskonzept erarbeitet, das wir den hauptamtlichen Mitarbeitenden und ihren Jugendleiter*innen anbieten. Mit verschieden spielerischen und kognitiven Methoden werden Themen wie Grenzwahrnehmung, sexualisierte Gewalt und deren Prävention vermittelt.

    3. Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen
    Die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit wird durch die nordkirchliche Verwaltungsvorschrift zur Kindeswohlgefährdung von Allen gefordert. Das Jugendpfarramt unterstützt diese Vorschrift und das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnis, um zu signalisieren, dass auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in kirchlichen Räumen geachtet und das Thema Prävention ernstgenommen wird.

    Für Hauptamtliche werden die Kosten für die erweiterten Führungszeugnisse von der Gemeinde übernommen. Erweiterte Führungszeugnisse müssen alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden. Ehrenamtliche werden von den Kosten seitens der Kirchengemeinde befreit. 

    Gemeinsam mit Präventivmaßnahmen wie Schulungen und Selbstverpflichtungserklärungen sind erweiterte Führungszeugnisse ein Qualitätsmerkmal. Damit es in den Gemeinden bei der Frage nicht zu Missverständnissen oder Ungleichgewichtungen kommt, wer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss und wer nicht, empfiehlt das Jugendpfarramt, diese von allen Mitarbeitenden, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind bzw. Freizeiten mit Übernachtungen begleiten, einzufordern.

    Verantwortllich im Jugendpfarramt: Petra Dlubatz

  • Intervention bedeutet Einflussnahme, Einmischung, Klärung, Schlichtung, Unterbrechung, Vermittlung, aber auch Einspruch, Protest und bildungssprachlich Veto.

    Es gibt seit Herbst 2014 eine unabhängige Ansprechstelle, an die sich jede*r wenden kann, der*die Erfahrungen, Begegnungen und/oder Grenzverletzungen mit sexualisiserter Gewalt gemacht hat.

    Unabhängige Ansprechstelle (UNA)
    Mail: una@wendepunkt-ev.de
    Tel.: 0800 – 0220099 (kostenfrei)
    montags 9–11 Uhr, mittwochs 15–17 Uhr

    Liegt ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt vor oder tritt ein Fall ein, so muss interveniert werden, d. h. „Ruhe bewahren!“ und zugleich „handeln“. 

    Weitere Informationen erhalten sie auch bei der meldebeauftragten Person des Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein.


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